Wer ein Haus bauen will, muss sich bei der äußeren Gestaltung der Immobilie am Bebauungsplan – kurz: B-Plan – orientieren. Der Bauherr kann nicht einfach frei heraus planen und loslegen – sondern sollte zunächst einmal prüfen, wie das Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Der Bebauungsplan gibt unter anderem vor, wie groß die bebaute Fläche höchstens sein darf, wo genau auf dem Grundstück gebaut werden darf und wie viele Geschosse zulässig sind. Je nach Standort enthält der Bebauungsplan auch Angaben zum Haustyp, zur Dachform oder auch zum Baumaterial. Vielfach ist über den Bebauungsplan auch definiert, wo und welche Art der Bepflanzung erfolgen darf oder muss.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, gewisse Vorgaben in Bebauungspläne einfließen zu lassen. Zu diesen Vorgaben gehören beispielsweise vorgeschriebene Farben, Materialien, Haustypen oder Dachformen. Somit hat die Gemeinde einen großen Einfluss auf das Erscheinungsbild des jeweiligen Baugrundstücks. Dadurch wird ein einheitlicher Siedlungscharakter gewährleistet. Als Bauherr haben Sie auf Basis des Bebauungsplans den Vorteil, dass das Genehmigungsverfahren für Ihr Bauvorhaben u.U. wesentlich schneller und einfacher verläuft.
Mögliche Anforderungen aus dem Bebauungsplan:
- Wirtschaftlichkeit
- Umweltaspekte
- Klimaschutz
- baukulturelle Entwicklung des Landschafts- und Ortsbildes
- Denkmalschutz
- Verkehrsbelange
Fehlen einige dieser Angaben, handelt es sich um einen einfachen B-Plan, sind sie detailliert und umfassend, ist von einem qualifizierten B-Plan die Rede. Er ist übrigens auch dann wichtig, wenn der Hauskauf aus dem Bestand geplant ist: So lässt sich herausfinden, inwieweit Um- und Anbauten möglich sind.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Bebauungsplan beinhaltet alle Vorgaben, die von den Gemeinden zur Bebauung von Grundstücken festgelegt werden.
- Wenn Sie einen Grundstückskauf planen, sollten Sie unbedingt Einsicht in den Bebauungsplan nehmen.
- Der Bebauungsplan kann bei dem zuständigen Bauordnungsamt der Gemeinde bzw. beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Teils sind B-Pläne auch online abrufbar.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Quellen: www.immoverkauf24.de / w4-immobilien.de