Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue Immobilienwertermittlung – ImmoWertV 2021 – in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung soll stärker als bisher sichergestellt werden, dass die Bodenrichtwerte und auch die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt werden. Auch die Ermittlung der Verkehrswerte durch private Gutachter soll möglichst bundesweit nach den gleichen Grundsätzen erfolgen.
Zu der ImmowertV werden im Laufe des Jahres 2022 Anwendungshinweise (ImmoWertVA) veröffentlicht werden, die zusätzliche Hinweise und Erläuterungen enthalten.
Bei Verkehrswertgutachten, die ab dem 1. Januar 2022 erstellt werden, ist die neue ImmoWertV auch dann anzuwenden, wenn sie sich auf einen Stichtag beziehen, der vor dem 1. Januar 2022 liegt.
Bei Verkehrswertgutachten, die ab dem 1. Januar 2022 erstellt werden, ist die neue ImmoWertV auch dann anzuwenden, wenn sie sich auf einen Stichtag beziehen, der vor dem 1. Januar 2022 liegt.
Quelle: https://ivd.net/2022/02/immowertv/