Welche Dienstbarkeiten können im Grundbuch eingetragen sein?
Bei Verkauf und Kauf von Immobilien spielen Dienstbarkeiten eine wichtige Rolle. Manche Dienstbarkeiten sind für einen Immobilienverkauf völlig unproblematisch und stellen für den Käufer kein Problem dar.
WAS VERSTEHT MAN UNTER DIENSTBARKEIT?
- Grunddienstbarkeit
- beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- Nießbrauch
GRUNDDIENSTBARKEIT MUSS KEIN NACHTEIL SEIN
Von einer Grunddienstbarkeit sind immer zwei Grundstücke betroffen. Ein Grundstück ist belastet und das andere Grundstück ist im Vorteil. In diesem Zusammenhang wird vom dienenden und herrschenden Grundstück gesprochen. Grunddienstbarkeit kann in verschiedenen Ausprägungen vorkommen. Es kann sich zum Beispiel um ein Wegerecht oder Leitungsrecht handeln. Praktisch bedeutet es, dass der Berechtigte das Recht hat, Rohrleitungen für Abwasser, Gas, usw. über das belastete bzw. dienende Grundstück zu führen. Vor allem in den Städten sind Leitungsrechte oft eingetragen und haben in der Regel keine negativen Auswirkungen auf den Verkauf oder Kauf einer Immobilie. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das benachteiligte Grundstück durch Bauverbote oder -beschränkungen beeinträchtigt wird. Beispielsweise kann ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben oder die Höhe der Gebäude begrenzt werden. Unter Umständen wird auch die gewerbliche Nutzung bestimmter Grundstücke ausgeschlossen oder eingeschränkt.
BESCHRÄNKTE PERSÖNLICHE DIENSTBARKEIT
Persönliche Dienstbarkeit wird immer für eine bestimmte Person bestellt. Diese Person kann, aber muss nicht, Eigentümerin des Grundstücks sein. Die Person hat das Recht auf eine genau festgelegte Nutzung des Grundstücks, die genau definiert wird. Das kann zum Beispiel das Wohnungsrecht oder Dauernutzungsrecht sein. Von persönlichen Dienstbarkeiten machen manche Eltern Gebrauch, wenn sie die Immobilie auf ihre Kinder übertrage.
NIESSBRAUCH KANN IMMOBILIENVERKAUF EINSCHRÄNKE
Quelle: rogers-immmobilien