König Kreuz

Energetische Sanierung - Pflicht oder Kür?

Energetische Sanierung – Pflicht oder Kür?

Für wen lohnt sich eine energetische Sanierung und wie steigert sie den Wert einer Immobilie?

Erst 1978 traten in Deutschland die ersten Vorschriften zum Wärmeschutz von Gebäuden mit der ersten Wärmeschutzverordnung in Kraft. Davor wurden Häuser in der Regel ohne jegliche Dämmung und oft mit Materialien gebaut, die sehr gute Wärmeleiter sind und die Wärme entsprechend schnell von innen nach außen abgeben. Mehr als die Hälfte der Wärme geht bei ungedämmten Häusern ungenutzt verloren.

Je älter ein Haus ist, desto höher ist in der Regel auch sein Energieverbrauch, was sich direkt und nicht selten in spürbarer Höhe auf die Heizkosten auswirkt – egal ob Gas, Heizöl, Kohle oder Strom. Je mehr Energie ein Haus verbraucht, desto teurer wird es für den Eigentümer. Aber nicht nur das. Auch das Raumklima und individuelle Wohlbefinden lassen zu wünschen übrig. Oft zieht es irgendwo, Räume werden nicht richtig warm oder es gibt Probleme mit Schimmel. 

Was genau bedeutet der Begriff energetische Sanierung und für wen ist sie sinnvoll oder sogar vorgeschrieben? Wie lässt sich der Wert der eigenen Immobilie durch eine energetische Sanierung steigern und wann ist der beste Zeitpunkt dafür?

Unter der energetischen Sanierung eines Gebäudes verstehen Fachleute bauliche Änderungen, um den Energieverbrauch zu senken. Dazu gehören Dämmmaßnahmen der Fassade, des Dachs oder der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, sowie die Erneuerung der Heizungsanlage, der Fenster sowie der Außentüren. Auch der Einbau von Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung ist ein Teil der energetischen Sanierung.

Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Ob die Verpflichtung zu einer energetischen Sanierung gegeben ist, hängt davon ab, wann das Haus gebaut bzw. wann die Immobilie erworben wurde. Seit Februar 2002 ist die Einhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für neue Ein- und Zweifamilienhäuser Pflicht.

Im Prinzip schreibt der Gesetzgeber nur einen absolut notwendigen Mindeststandard vor. Hausbesitzer, die ihr Haus vor Februar 2002 erworben haben und es selbst bewohnen, müssen die Vorgaben der EnEV nicht verpflichtend einhalten. Wer allerdings heute eine Immobilie kauft, muss die Vorgaben der EnEV immer erfüllen. Die hierzu notwendige energetische Sanierung muss innerhalb von zwei Jahren nach der Eigentumsübernahme umgesetzt werden. Da Ein- und Zweifamilienhäuser, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, die Anforderungen der EnEV ohnehin bereits beim Bau erfüllen mussten, ist der Sanierungsaufwand in der Regel nicht allzu gravierend. Wer allerdings ein Haus kauft, das vor 2002 gebaut wurde, sollte die Vorgaben der EnEV genau prüfen. 

 

Energetische Sanierung - Pflicht oder Kür?

Die Vorgaben der EnEV sehen vor:

Tausch der Heizung nach 30 Jahren: Öl- und Gasheizungen, die bereits mehr als 30 Jahre in Betrieb sind, müssen ersetzt werden. Dies betrifft allerdings keine Niedertemperaturkessel oder Brennwertheizungen.

Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches: Diese Maßnahme ist effektiv und verhältnismäßig kostengünstig. Eine Dämmung der gesamten Fassade oder der Tausch von Türen oder Fenstern ist nicht zwingend erforderlich.

Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Räumen: Dies betrifft alle Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen. Welche Dämmung hier genau erforderlich ist, ist in der EnEV nachzulesen.

Energetische Sanierung - Pflicht oder Kür?

Förderungsmöglichkeiten

Die wichtigste Förderung für die energetische Sanierung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Außerdem vergibt die KfW-Bank zinsgünstige Kredite zur Finanzierung der Investitionen. Um Fördermittel für eine energetische Sanierung beantragen zu können, muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dabei ist es egal, ob es sich um die Förderkredite der KfW oder um die Zuschussförderung über das BAFA handelt. Nur bei Zuschüssen zu einer neuen Heizung sind keine Experten erforderlich, auch wenn die Einbindung hier ratsam ist.

Um die Förderung überhaupt beantragen zu können, muss je nach Förderprogramm ein technischer Projektnachweis oder eine Bestätigung zum Antrag sowie eine Bestätigung nach Durchführung vorgelegt werden. Dies ist die Aufgabe des Energieffizienz-Beraters. Ohne diese Nachweise können die Förderprogramme nicht beantragt werden.

Auch für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans und die Baubegleitung können Zuschüsse beantragt werden. Dabei wird der Sanierungsfahrplan mit bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal aber 650 Euro gefördert. Für die Baubegleitung ist ein Zuschuss von 50 Prozent der Kosten, die auf maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr für Ein- und Zweifamilienhäuser gedeckelt sind, vorgesehen.

Die KfW bietet einen zinsgünstigen Kredit mit einer Kreditsumme von bis zu 150.000 Euro. Außerdem können hier Tilgungszuschüsse beantragt werden, sodass weniger zurückgezahlt werden muss. Je höher dabei die Effizienzstufe des Hauses nach der Sanierung ist, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird mit einem Tilgungszuschuss gefördert.

Wer die Sanierung Schritt für Schritt angehen möchte, kann sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Förderung von Einzelmaßnahmen informieren. Für Maßnahmen zur Dämmung oder die Erneuerung von Fenstern werden beispielsweise bis zu 15 Prozent der Kosten erstattet. Wer die Arbeiten im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchführen lässt, kann sogar bis zu 20 Prozent Erstattung bekommen und Kosten von bis zu 60.000 Euro geltend machen. Beachten sollte man dabei, dass die Auszahlung erst nach Ende der Maßnahmen erfolgt und bis dahin mehrere Wochen vergehen können.

Wann lohnt sich eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung kann die Heizkosten drastisch reduzieren, verbessert das Raumklima und zudem die Klimabilanz eines Hauses. In folgenden Situationen sollten sich Immobilienbesitzer mit dem Thema energetische Sanierung auseinandersetzen:

  • das Gebäude wurde in den letzten 20 Jahren nicht saniert 
  • die Heizung ist älter als 15-20 Jahre und wird mit fossilen Brennstoffen betrieben
  • die Heizkosten steigen kontinuierlich bzw. sind grundsätzlich zu hoch
  • das Dach wurde in den letzten 40 Jahren nicht erneuert

Die Kosten für eine energetische Sanierung variieren sehr stark und sind von der Art und Größe des Hauses sowie der verwendeten Materialien abhängig. Von 5.000 bis 100.000 Euro und mehr reicht die Bandbreite. Wer zunächst nur ein geringes Budget investieren möchte, kann mit der Dämmung der obersten Geschossdecke als sinnvollem Einstieg beginnen. Bei mehr Budget sollten die Außenwände und Fenster angegangen werden.

Energetische Sanierung - Pflicht oder Kür?

Wertsteigerung durch energetische Sanierung

Durch energetische Sanierungen können Eigentümer den Wert ihrer Immobilie langfristig erhalten und sogar steigern. Schon einzelne Maßnahmen können eine Wertsteigerung um über 20 Prozent bringen – vor allem, weil sie steuerlich absetzbar sind und es Förderungen gibt.

Beim ModernisierungsCheck von co2online können Sie prüfen, welche Maßnahmen sich für Ihre Immobilie rechnen.

Fotos: © Shutterstock

Weitere Beiträge

König Immobilien Logo
König Immobilien Icon
100% KOSTENLOSE WERTERMITTLUNG.

Beim Verkauf einer Immobilie auf Sylt ist eine zielführende Strategie von zentraler Bedeutung.

Gerne übernehmen wir von König Immobilien die entsprechende Wertermittlung und alle zugehörigen Kalkulationen.