Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskataster. Es ist ein amtlich vermessener und geometrisch festgelegter Teil der Erdoberfläche. Jedes Flurstück ist eindeutig durch eine Flurstücksnummer bezeichnet und wird in der Flurkarte geführt und in dieser durch eine geschlossene Linie umgrenzt. Flurstücke können im Kataster in weitere Nutzungsarten unterteilt werden, wobei sich dabei jedoch keine neue Buchungseinheit ergibt.
Ein Grundstück besteht im Regelfall aus nur einem Flurstück, kann sich jedoch auch aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Flurstücksgrenzen sind in jedem Fall Grundstücksgrenzen. Es können sich also keine zwei Grundstücke auf einem Flurstück befinden.
Was sagt die Flurstücksnummer aus?
Jedes Flurstück eines Katasterbezirks, also der Flur oder Gemarkung, wird mit einer Flurstücksnummer bezeichnet. In der Regel werden die Flurstücke innerhalb einer Flur durchlaufend nummeriert. Die Flurstücksnummer besteht entweder aus einer Zahl (z.B. 145), einer Kombination aus Zahl und Buchstabe (beispielsweise 145b) oder aus einer Kombination zweier Zahlen (z.B. 145/2) und ist eindeutig innerhalb der jeweiligen Gemarkung.
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Quelle: immonetzwerk.de