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Absicherung durch Immobilien

Absicherung durch Immobilien

John Lennon hat einmal gesungen „Life is what happens while you’re busy making other plans“ – Leben ist das, was passiert, während du gerade damit beschäftigt bist, andere Pläne zu machen. Kommt uns das nicht bekannt vor? Unvorhersehbare Ereignisse – ob positive oder negative – gehören zum Leben dazu. Ja, sie machen das Leben aus. Was aber ist, wenn Inflation die Altersvorsorge bedroht? Und was passiert, wenn durch Krankheit oder Scheidung das eigene Vermögen unsicher wirkt? Kann Immobilienbesitz eine gute Vorsorge für derartige Herausforderungen sein? Und wie geht man im Fall der Fälle damit um? Eine Absicherung durch Immobilien ist eine Chance, die wir genauer beleuchten möchten.

Inflation als Chance?

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich selbst in einer Rezession vor allem Immobilieneigentum als krisenresistent erwiesen hat. Während Aktieninhaber eine volatile Börse direkt zu spüren bekommen, können sich Inflation und Geldentwertung sogar als Chance für Immobilienbesitzer erweisen. Der Grund: Käme es aus egal welchen Gründen zu einer Geldentwertung, würde einerseits vom Bargeld-Guthaben eines Sparers nur noch ein Bruchteil übrigbleiben. Auf der anderen Seite bliebe von seinen Schulden auch nur ein kleiner Prozentsatz übrig.

Bei der deutschen Währungsreform 1948 wurde im Durchschnitt etwa 1 zu 20 getauscht (1:18,6). Eine Beispielrechnung: Hatte jemand eine Immobilie im Wert von 1 Million Euro mit einem Kredit finanziert, fiel die Immobilie bei dieser Geldentwertung erstmal um 20-30% in ihrem Wert, weil es keinen funktionierenden Markt gab. Das Darlehen jedoch hatte ebenfalls nicht mehr dieselbe Kaufkraft wie zuvor, sondern war statt 1 Million Euro nur noch rund 50.000 Euro wert. Alles in allem also immer noch ein sehr gutes Geschäft.

Die Besitzer von Immobilien sind die Gewinner in der Krise, da die Reduktion ihrer Schulden den Wertverlust der Immobilie mehr als ausgleicht. Voraussetzung ist dabei, dass die Eigentümer ohne Liquiditätsengpass durch die Krise kommen. Denn erst wenn die Krise überstanden ist, kann ein Verkauf der Immobilie auch profitabel sein.

Absicherung durch Immobilien
Absicherung durch Immobilien

Was passiert bei einer Scheidung?

Der gemeinsame Hauskauf gehört für viele Ehepaare zu den glücklichen Meilensteinen im Leben. Was aber passiert, wenn die Ehe scheitert? Wem gehört das Haus, wer darf dort wohnen bleiben und wer muss gehen? Existiert kein Ehevertrag, ist eine Ehe eine so genannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das gesamte während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung unter den Eheleuten aufgeteilt wird. Dabei spielt es keine Rolle, wer wie viel zum Vermögen beigesteuert hat. Hat das Ehepaar während der Ehe ein Haus erworben, gehört diese Immobilie selbstverständlich als Vermögenswert zum Zugewinn. 

Ob das Haus im Scheidungsfall besser verkauft, von einem der beiden Ehepartner weiterhin bewohnt oder gar als Wohngemeinschaft behalten werden soll, muss das Paar gemeinsam entscheiden. Beide haben das Recht, im Haus wohnen zu bleiben. Selbst, wenn nur einer der Partner im Grundbuch steht, darf er vor der Scheidung nicht eigenständig bestimmen, was mit der Immobilie geschieht. 

Entscheiden sich beide für einen Verkauf, wird der Gewinn – falls es den nach Ablösung des Immobilienkredites überhaupt gibt – bei gemeinsamem Eigentum geteilt und bei Alleineigentum eines Ehegatten beim Zugewinn berücksichtigt. Für Kredite, die man gemeinsam unterschrieben hat, haftet jeder der beiden Eheleute in voller Höhe, unabhängig vom Einkommen.

Vorsorglich Fragen klären macht Sinn.

Bleibt einer der ehemaligen Partner im Haus wohnen, muss er den anderen ausbezahlen. Bis es soweit ist, erhält derjenige, der seinen Anteil übertragen hat, als Sicherheit einen Vollstreckungsanspruch. Dieser Schritt sollte vor der rechtskräftigen Scheidung erfolgen.

Denn normalerweise wird bei der Übertragung von Eigentum eine Grunderwerbssteuer von rund fünf Prozent des Verkehrswertes fällig. Für Ehegatten entfällt diese Steuer hingegen. Wenn es nur noch einen Eigentümer gibt, fehlt der Bank ein Schuldner. Manche Kreditinstitute fordern in dem Fall den Abschluss eines neuen Kreditvertrages – unter Umständen zu anderen Konditionen. Zudem fällt in der Regel für Kreditverträge, die vorzeitig aufgelöst werden, eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank an.

Werden sich die Eheleute nicht einig, wie es mit der Immobilie weitergehen soll, droht eine Teilungsversteigerung. Diese spielt sich meistens weit unterhalb des eigentlichen Wertes der Immobilie ab, weshalb sich die Ehepartner möglichst vor dem Antrag auf Scheidung auf eine Lösung verständigen sollten .

Häufig ist die betreffende Immobilie noch gar nicht abbezahlt, wenn es zur Scheidung kommt. Für den Hauskredit haftet grundsätzlich nur derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat. Für die Bank ist es dabei unerheblich, ob die Eheleute noch verheiratet oder geschieden sind oder ob der Haftende überhaupt noch im Haus wohnt. Meist sind bei gemeinsamem Eigentum beide Ehepartner Kreditnehmer, da die Bank ein Interesse daran hat, die Schuld bestmöglich abzusichern.

Was geschieht bei Krankheit?

Schwere  und vor allem auch chronische Erkrankungen führen häufig dazu, dass sich Menschen mit der Instandhaltung ihrer Immobilie überfordert fühlen. Auch wer sein Haus als Ferienimmobilie vermietet, kann die Verwaltung als eine Belastung empfinden. Beides kann an einer konkreten körperlichen Einschränkung liegen oder einfach zeitliche Gründe aufgrund von Arztbesuchen und Therapien haben. Lebt man zudem alleine in einem großen Haus, macht man sich vielleicht auch Gedanken über einen Umzug in eine kleinere Wohnung, eventuell sogar inklusive Betreuungsleistungen.

In einer solchen Situation ist vor allem gute Beratung gefragt. Denn sowohl bei der Instandhaltung als auch bei der Verwaltung von Ferienimmobilien ist die benötigte Unterstützung und Entlastung oftmals nicht weit. In diesem Fall können ein paar organiatorische Entscheidungen schon dazu führen, das Sie Ihre Immobilie sorgenfrei behalten können. Schränken die Rahmenbedingungen den Unterhalt der eigenen Immobilie soweit ein, dass Sie über einen Verkauf nachdenken, ist vor allem eine fundierte Bewertung der Immobilie der erste Schritt. 

Altersvorsorge? Krisensicher und lebenswert.

Mit dem Ziel, eine Immobilie als sichere Altersvorsorge zu erwerben, beobachten viele Menschen vor allem auch Objekte in besonders beliebten Lagen. Dazu gehört Sylt ganz vorn an der Spitze des deutschen Immobilienmarktes.

Eine krisensichere Altersvorsorge, verbunden mit der Idee, sich im gesunden Sylter Klima einen Lebenstraum zu erfüllen, von dem auch noch die nachfolgenden Generationen profitieren, ist eine ebenso kluge wie weitsichtige Entscheidung. Denn mit einer gut gewählten Immobilie in einem 1a-Umfeld können Sie sich langfristig über den Vorteil der Wertsteigerung freuen und verfügen über eine risikosichere Kapitalanlage.

Zum einen, weil das einzigartige Sylter Lebensgefühl mit den weiten Stränden und dem herrlichen Klima der Insel seinesgleichen sucht. Zum anderen weil eine derart besondere Lage auch beim Thema Wiederverkauf immer ein überzeugendes Argument sein wird. Und drittens: weil die Immobilienpreise auf Deutschlands nördlichster Insel im Vergleich bisher zu den stabilsten am Markt gehört haben.

Absicherung durch Immobilien

Die richtige Immobilie finden.

Wir von König Immobilien Sylt sind als das traditionsreichste Sylter Immobilienunternehmen zusammen mit unseren Finanz- und Rechtsexperten bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie auf Sylt Ihr bester Berater. Ebenso sind wir Ihr Ansprechpartner und unterstützen Sie bei der Vermietung von Ferienwohnungen. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn persönliche Gründe Sie den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung auf Sylt erwägen lassen. In diesem Fall ist eine realistische Einwertung Ihrer Immobilie der erste Schritt. Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell – Wir freuen uns auf Sie!

Fotos: © harbucks via Adobe Stock, BestForYou via Adobe Stock.

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