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Immobilien 2025: Änderungen für Eigentümer & Mieter

Immobilien 2025: Änderungen für Eigentümer & Mieter

Das Jahr 2025 bringt für Immobilieneigentümer und Mieter zahlreiche Neuerungen mit sich. Ob Grundsteuer, Heizungsgesetz, Wohngeld oder CO2-Abgabe: Die Änderungen betreffen nahezu alle Bereiche des Wohnens und der Immobilienwirtschaft. Welche Änderungen sich für Immobilien ergeben, fassen wir Ihnen in unserem Beitrag zusammen.

Grundsteuerreform tritt in Kraft

Ab diesem Jahr gilt die umstrittene Neuregelung der Grundsteuer. Eigentümer müssen sich auf Veränderungen einstellen, da die Berechnung nun auf aktualisierten Boden- und Gebäudewerten basiert, was je nach Region zu einer höheren oder niedrigeren Steuerlast führen kann. Mindestens 22 der 25 größten deutschen Städte werden die neuen Grundsteuerbescheide jedoch erst im Januar oder später verschicken. Eigentümer sollten ihre Bescheide sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten rechtzeitig Einspruch einlegen (Quelle: Bundesfinanzministerium). Vermieter können die Grundsteuer weiterhin auf die Nebenkosten umlegen, was auch Auswirkungen auf Mieter hat.

Erhöhung des CO2-Preises

Zum 1. Januar 2025 ist die CO2-Steuer gestiegen. Während sie 2024 noch bei 45 Euro pro Tonne lag, sind es nun 55 Euro. Dies verteuert fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas und wird voraussichtlich höhere Heizkosten zur Folge haben. Ein durchschnittlicher Haushalt muss mit zusätzlichen Kosten von etwa 300 Euro pro Jahr rechnen. Nach dem Stufenmodell werden die Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt, abhängig vom energetischen Zustand der Immobilie (Quelle: Objego).

Immobilien 2025: Änderungen für Eigentümer & Mieter

Pflicht zu intelligenten Stromzählern

Stromkunden mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr müssen 2025 mit einem intelligenten Messsystem, einem sogenannten Smart Meter, ausgestattet werden. Diese Zähler sollen eine genauere Verbrauchserfassung ermöglichen und zur Energieeinsparung beitragen (Quelle: Bundesnetzagentur).

Strengere Vorgaben für Kaminöfen

Wer einen Kamin- oder Holzofen besitzt, muss ab 2025 strengere Grenzwerte beim Kohlenmonoxid- und Feinstaubausstoß einhalten. Betroffen sind alle Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Eigentümer solcher Anlagen müssen diese entweder nachrüsten oder stilllegen lassen (Quelle: Umweltbundesamt).

Immobilien 2025: Änderungen für Eigentümer & Mieter

Neues Gebäudetyp-E-Gesetz

Anfang 2025 tritt das Gebäudetyp-E-Gesetz in Kraft. Es ermöglicht Bauherren, auf sogenannte Komfortstandards zu verzichten, um schneller und kostengünstiger zu bauen. Dies soll insbesondere den Wohnungsbau in angespannten Märkten beschleunigen (Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).

Ausblick auf weitere Gesetzesänderungen

Nach der Bundestagswahl wird zudem eine Reform des Heizungsgesetzes erwartet. Sowohl die Union als auch die SPD haben bereits Änderungen in Aussicht gestellt, die voraussichtlich Anfang 2025 konkretisiert werden.

Das Immobilienjahr 2025 bringt eine Vielzahl an Veränderungen, die sowohl Eigentümer als auch Mieter betreffen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich alle Beteiligten frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Fotos: © Shutterstock

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