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Instandhaltungstipps für Hauseigentümer - Haus Außenansicht

Instandhaltungstipps für Hauseigentümer

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, sollte neben dem Kauf auch langfristige Instandhaltungskosten beachten. Instandhaltungstipps sind wichtig, um den Wert der Immobilie zu erhalten oder zu steigern. Regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen sorgen dafür, dass Sie sich in Ihrer Immobilie stetig wohlfühlen und die Immobilie in gutem Zustand bleibt. Finanzielle Rücklagen sind hierfür sinnvoll und sollten sich am Alter und der Größe der Immobilie orientieren. Ein Neubau ist weniger reparaturanfällig als ein älteres Haus. Weitere Berechnungsmodelle und Instandhaltungstipps erläutern wir weiter unten.

Frühe Reparaturen ersparen hohe Folgekosten

Während kleinere Reparaturen an der Tagesordnung sein können, machen es der ganz normale Verschleiß und äußere Einflüsse notwendig, ein Haus etwa alle zwei bis drei Jahre einer gründlichen Inspektion zu unterziehen. Das können die Eigentümer selbst durchführen. Alle fünf bis zehn Jahre sollten sie einen Fachmann zu Rate ziehen, der die Immobilie sorgfältig prüft. Nur so lassen sich auch Schäden entdecken, die für einen Laien nicht mit bloßem Auge ersichtlich sind. Die Fachleute können zudem auch am besten abschätzen, ob eine Maßnahme sofort in Angriff genommen werden muss und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Einige grundsätzliche Instandhaltungstipps regelmäßig zu beachten und somit frühzeitig Mängel zu beseitigen, vermeidet Folgeschäden und damit höhere Kosten für die Schadenbeseitigung. 

Ein Beispiel:

Ist das Dach an einer Stelle ein wenig undicht, kann Feuchtigkeit in die Hausdämmung eindringen. Wer jetzt mit der Renovierung wartet, muss mit Schimmelbildung und Feuchtigkeit rechnen. Es können Risse an der Fassade entstehen, die sich immens vergrößern und zu noch größeren Schäden führen können, wenn hier im Winter der Frost eindringt. Fazit: Frühes Erkennen und Handeln lohnen sich in der Regel.

Instandhaltungstipps für Hauseigentümer - Haus Außenansicht
Instandhaltungstipps für Hauseigentümer - Wohnzimmer

Steuervorteile nutzen

Hauseigentümer dürfen die Kosten für einige Instandhaltungsmaßnahmen – die sogenannten „Erhaltungsaufwendungskosten“ – bei der Steuer geltend machen. Dazu gehören alle Ausgaben, die dem „ordnungsgemäßen Erhalt“ des Hauses zugutekommen. Wichtig: angerechnet werden nur die Arbeits- und Fahrtkosten, die Materialkosten bleiben außen vor. Absetzbar sind beispielsweise Kosten für:

  • Dacherneuerungen
  • Fassadensanierungen
  • Wärmeschutzmaßnahmen
  • Installation energieeffizienter Anlagen
  • Heizungserneuerungen
  • Badsanierungen

20% der Instandhaltungskosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro finden Berücksichtigung, was zu Steuerersparnissen von bis zu 1.200 Euro pro Jahr führen kann. Instandhaltungstipps zu berücksichtigen kann somit bares Geld sparen.

 

Checkliste: Was Sie in Haus & Wohnung regelmäßig prüfen sollten

Es gibt verschiedene Inspektionen, die Hauseigentümer regelmäßig durchführen sollten, zu manchen dieser Überprüfungen sind sie sogar verpflichtet. Dazu gehören Wartungstermine wie z.B. für Schornstein, Heizung oder Rauchmelder. Was sollte zudem regelmäßig geprüft werden? Unsere Instandhaltungstipps übersichtlich für Sie zusammengefasst.

  • Heizungs- und Wasser- und Abwasseranlagen
    • Bei einer Wartung der Heizungs- und Warmwasseranlagen wird die Funktion aller Bestandteile kontrolliert, Verschmutzungen werden entfernt sowie Einstellungen und Regelung kontrolliert.
  • Feuerstätten, Öfen und Kamine
    • Immobilien, die mit fossilen Brennstoffen, wie Öl und Gas aber auch mit Holz oder Pellets beheizt werden, besuchen regelmäßig die Schornsteinfeger.
  • Elektrische Anlagen
    • Bei einer Elektroprüfung werden alle elektrischen Geräte und Anlagen auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit geprüft.
  • Hausdach und Dachrinne
    • Das Dach sollte am besten jährlich auf Schäden und Undichtigkeiten kontrolliert werden, insbesondere nach Unwettern. Die Regenrinnen sollten ebenfalls regelmäßig gereinigt werden, um Abflussprobleme zu vermeiden.
  • Fassade
    • Die Fassade Ihres Hauses sollte regelmäßig auf Risse, Feuchtigkeit und Putzschäden kontrolliert und von Schmutz und Algen befreit werden. Achtung: Eine Fassadenreinigung sollte nur durchgeführt werden, wenn die Fassade intakt ist, da sie sonst weiter beschädigt werden kann.
  • Fenster und Türen
    • Damit Fenster und Türen langfristig und einwandfrei funktionieren, sollten vor allem bewegliche Teile wie die Beschläge regelmäßig gewartet werden. Intakte Dichtungen von Fenstern und Türen minimieren Energieverluste.  
  • Lüftungsanlagen und Klimaanlage
    • Auch Klima- und Lüftungsanlage sollten regelmäßig gewartet werden. Dazu gehört der Austausch der Filter und bei zentralen Lüftungsanlagen die Reinigung der Luftwege.

Preise für Wartungsarbeiten

Je nach Anbieter und Art der Immobilie können die Preise für Wartungsarbeiten stark variieren. Es ist daher ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen.

Kostenbeispiele für Inspektionen und Wartungen:

Wartung der Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb: zwischen 100 und 400 Euro.

Fassadenreinigung:  zwischen 15 und 25 Euro pro Quadratmeter.

Wartung der Klimaanlage durch einen Fachbetrieb: zwischen 100 und 200 Euro.

Dachinspektion: zwischen 150 und 300 Euro. Die Preise variieren je nach Größe des Dachs und der Art der Deckung. Vorsicht vor sogenannten „Dachhaien“, die als Haustürgeschäft Inspektionen anbieten um dann horrend teure angeblich nötige Sanierungen durchzuführen.

Instandhaltungsrücklage bilden

Die Instandhaltungsrücklage ist eine Art Notgroschen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dieser nicht – ob und wie viel man zur Seite legt, bleibt jedem selbst überlassen. Empfehlenswert ist der finanzielle Puffer allemal, da Modernisierungsmaßnahmen und Reparaturen oftmals mit hohen Kosten verbunden sind.

Mit welchen Kosten beziehungsweise mit welcher Rücklagenhöhe Eigentümer kalkulieren sollten, hängt stark von den Eigenschaften der jeweiligen Immobilie ab: Lage, Alter, Zustand, Ausstattung und die Größe sind ausschlaggebende Werte. Immobilienexperten greifen auf spezielle Formeln zurück, um einen geeigneten Richtwert für Hausbesitzer zu finden. Diese drei Varianten sind am weitesten verbreitet:

  • Zweite Berechnungsverordnung des Wohnungsbaugesetzes (WoBauG): Empfohlen wird eine Staffelung des Sparbetrags nach Alter der Immobilie: Für ein Haus, das seit weniger als 22 Jahren bezugsfertig ist, jährliche Rücklagen in Höhe von 7,10 Euro pro Quadratmeter gebildet werden. 

Fotos: © Shutterstock

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Liegt die Bezugsfertigkeit mehr als 22 Jahre zurück, sollten Eigentümer jährlich 9 Euro pro Quadratmeter zurücklegen. 11,50 Euro pro Quadratmeter sind empfehlenswert, wenn das Objekt seit mehr als 32 Jahren bezugsfertig ist.

  • Empfehlung des Verbands Privater Bauherren (VPB): Der VPB empfiehlt, 1Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat zurücklegen – das entspricht 12 Euro pro Quadratmeter und Jahr. 
  • Peterssche Formel:  Die Peterssche Formel wird in der Regel von Eigentümergemeinschaften genutzt und basiert auf der Annahme, dass ein Gebäude in einer Zeitspanne von 80 Jahren das Anderthalbfache seiner Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt. Nach dieser Methode werden die Herstellungskosten mit dem Faktor 1,5 multipliziert und anschließend durch 80 (Jahre) dividiert. Um diese Formel anwenden zu können, müssen Eigentümer allerdings die Herstellungskosten der Immobilie pro Quadratmeter kennen. Das ist bei neueren Gebäuden kein Problem, bei älteren Immobilien müssen oft Schätzungen herhalten.

Übrigens: Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel von der KfW für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Gerne vermitteln wir an unsere Finanzexperten.

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