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Mehrwertsteuer auf Immobilien

Mehrwertsteuer sparen bei Immobilien?

Seit dem 1. Juli 2020 wirbelt die vorübergehend gesenkte Mehrwertsteuer in Deutschland die Preise durcheinander. Wie sich das auf den Immobilienkauf auswirkt und ob die niedrigere Umsatzsteuer auch Ersparnisse beim Hauskauf auf Sylt mit sich bringt, erfahren Sie hier

Niedrigere Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen

Haben Sie sich beim Einkaufen in den vergangenen Tagen schon über krumme Summen auf dem Kassenbon gewundert? Grund dafür ist die vorübergehend gesenkte Mehrwertsteuer, die seit dem 1. Juli 2020 gilt: Von 19 auf 16 Prozent rutschte die Umsatzsteuer im regulären Steuersatz und von sieben auf fünf Prozent im ermäßigten. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres hat die Bundesregierung die Steuer gesenkt, um der durch Corona angeschlagenen Wirtschaft neuen Schub zu geben. Während beim Einkauf im Supermarkt für den Verbraucher oft nur Vergünstigungen im Centbereich herausspringen, steigen die Ersparnisse mit dem Wert der gekauften Waren oder Dienstleistungen jedoch deutlich an. Auch beim Immobilienkauf lässt sich durch die Senkung der Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres Geld sparen – wenn auch nicht so viel, wie man auf den ersten Blick vielleicht vermuten könnte.

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Privater Immobilienkauf: Mehrwertsteuer nur bei der Courtage

Anders als beispielsweise beim Kauf eines Autos wirkt sich die Mehrwertsteuersenkung nicht direkt auf den Hauskauf aus, denn auf den Immobilienkauf selbst wird bei privaten Käufern keine Mehrwertsteuer, sondern eine Grunderwerbssteuer erhoben. Deren Höhe variiert von Bundesland zu Bundesland und liegt in Schleswig-Holstein bei derzeit 6,5 Prozent vom Kaufpreis. Es ist übrigens nicht festgelegt, dass diese Steuer vom Käufer getragen werden muss. Üblich ist es aber dennoch, und eine zügige Zahlung liegt auch im Interesse des Käufers: Denn erst nach Geldeingang stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für den Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch ist. Eine Senkung der Grunderwerbssteuer auf sechs Prozent hatte Finanzministerin Monika Heinold zwar vor rund einem Jahr ins Gespräch gebracht, eine konkrete Umsetzung dieser Idee ist bisher aber noch nicht in Sicht.

Umsatzsteuer sparen bei Hauskauf und Neubau

Dennoch kann auch der Hauskauf durch die Mehrwertsteuersenkung günstiger werden, denn die Maklercourtage, die auf Sylt üblicherweise zwischen 5,5 und 6,5 Prozent beträgt, ist umsatzsteuerpflichtig. Bei einem Immobilienwert von beispielsweise 500.000 Euro kann das zwischen 825 und 957 Euro Ersparnis bedeuten. Anders sieht es bei einem Neubau aus: Dort fallen deutlich mehr Umsatzsteuern an, denn sowohl Material als auch Baukosten sind mehrwertsteuerpflichtig. Bei einer Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von beispielsweise 100 Quadratmetern können sich die Baukosten durchaus auf 200.000 Euro summieren – das würde einer Steuerersparnis von 6.000 Euro entsprechen, wenn nur 16 Prozent Mehrwertsteuer berechnet werden. Dafür spielt weder eine Rolle, wann der Bau in Auftrag gegeben wurde, noch das Datum auf der Rechnung: Um den reduzierten Steuersatz in Anspruch zu nehmen, ist ausschließlich der Abnahmezeitpunkt wichtig. Gemeint ist damit der Moment, in dem die Bauleistung in vollem Umfang erbracht wurde und der Bauherr Verfügungsmacht über seine Immobilie erhält. Nur wenn dieser Zeitpunkt in die zweite Jahreshälfte 2020 fällt, gilt der ermäßigte Steuersatz. Wer bereits eine Abschlagszahlung geleistet hat, auf die 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet wurde, sollte darauf achten, dass die Differenz bei der Schlussrechnung korrigiert wird.

Mehrwertsteuer sparen bei Immobilien?

Niedrige Mehrwertsteuer: Ratschläge für Bauherren

Denken Sie nun über einen Neubau nach, um von der Steuersenkung zu profitieren, müssen wir Sie enttäuschen: Allein die Bauphase dauert bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus mindestens vier bis sechs Monate, die Zeiten für Bauplanung und Einholung der Baugenehmigung noch nicht mitgerechnet. Wer sich also nicht bereits im Bau befindet, wird von der Steuersenkung wohl nichts mehr haben. Auch Bauherren, die jetzt mitten in der Bauphase stecken, sollten ihre Gewerke nicht unter Druck setzen, um schnell noch vor Ablauf des Jahres fertig zu werden: Viel zu groß ist die Gefahr,

dass durch die übereilte Fertigstellung Mängel entstehen, die am Ende mehr Geld kosten, als durch die niedrigere Umsatzsteuer eingespart wurde. Auch eine Teilabnahme ist nicht ratsam: Die Gewährleistungsfrist würde damit schon während der Bauphase beginnen und der Bauherr würde in dieser Zeit das Risiko der Beschädigung tragen. Weitere Ratschläge zum Thema Immobilien und Mehrwertsteuer gibt es beim Bauherren-Schutzbund.

Fotos: IND via Twenty20, formatoriginal via envato elements, Rawpixel via envato elements, pressmaster via envato elements. 

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