Üblicherweise wird die Wohnfläche einer Immobilie u.a. unter Berücksichtigung der Raumhöhe errechnet. So wird bei geringerer Deckenhöhe, also beispielsweise unter einer Dachschräge, nicht die vollständige Fläche als Wohnfläche angerechnet. Nicht so bei der Wohnfläche nach Sylter Maß. Hier ist es nämlich so, dass die Fläche von Fußleiste zu Fußleiste gemessen wird. Es spielt also absolut keine Rolle, ob eine Fläche unter einer Dachschräge oder gar unter einer Treppe liegt.
Ortsüblich und traditionsreich
Das „Sylter Maß“ – auch bekannt als das sogenannte „Sylter Fußleistenmaß“ – berechnet die Grundfläche des Raums von Fußleiste zu Fußleiste. Bei dieser Berechnungsmethode wird die darüber liegende Höhe, d.h. die Raumhöhe, nicht berücksichtigt. Dieses Maß kann auch Loggien, Terrassen, den Raum unter Treppen und unterhalb einer Höhe von zwei Metern vollständig mit einbeziehen. Beim Rechnen mit dem „Sylter Maß“ wird jeder überbaute Quadratmeter addiert: Keller, Spitzböden usw. Das lässt den Quadratmeterpreis geringer erscheinen – und die Wohnfläche größer.
Ausführliche Informationen zum Sylter Maß finden Sie auch in unserem Beitrag.