Ein Aufteilungsplan ist nach § 7 Abs. 4 WEG „eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks ersichtlich ist.“
Zweck des Aufteilungsplans ist, die Wohnungs- und Teileigentumseinheiten unmissverständlich gegeneinander abzugrenzen. Zugleich wird deutlich, welche Räumlichkeiten einem bestimmten Sondereigentum zugeordnet sind. Aufteilungspläne sollten unmissverständlich sein, dies ist besonders wichtig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen. Lässt sich ein Gebäudeteil nicht eindeutig zuordnen, spricht eine Vermutung dafür, dass dieser Bestandteil nicht dem Sondereigentum, sondern dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen ist.
Quelle: www.haufe.de