Aus der Teilungserklärung ergibt sich die Aufteilung eines Gebäudes und Grundstückes sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten einzelner Wohnungseigentümer. Sie ist Voraussetzung dafür, dass für einzelne Wohnungen eigene Grundbucheinträge angelegt werden können. Die Teilungserklärung wird somit vor dem Verkauf einzelner Wohneinheiten erstellt.
Da ohne eine geltende Teilungserklärung keine Immobilie verkauft werden kann, ist sie ein wichtiger Bestandteil des Immobilienkaufvertrages und nur notariell beglaubigt gültig. Den rechtlichen Rahmen bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Teilungserklärung ist im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs aufgeführt und wird in der Grundakte aufbewahrt. In der Regel brauchen Käufer die Teilungserklärung außerdem zur Vorlage bei der Bank.
Quelle: www.immowelt.de