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Was ist ein Wirtschaftsplan?

Wirtschaftsplan

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, sollte seinen Wirtschaftsplan (Finanzplan) für die Immobilie genau kennen. Besitzer von Eigentumswohnungen werden Kaufinteressenten beim Immobilienverkauf bisweilen nicht nur erläutern müssen, warum Lage und Ausstattung der Wohnung den Kaufpreis rechtfertigen. Laufende Kosten stoßen in der Regel ebenfalls auf Interesse. Deshalb sollten Sie sich auf Fragen zum Wirtschaftsplan einstellen. Er definiert die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen, mit denen die gemeinschaftlichen Ausgaben für eine Wohneigentümergemeinschaft gedeckt werden sollen.

DER WIRTSCHAFTSPLAN FÜR EINE IMMOBILIE ZEIGT EINNAHMEN UND AUSGABEN

Jede Wohnanlage mit Eigentumswohnungen hat ihre Einnahmen und Ausgaben durch laufende Kosten, die in einem Finanzplan erfasst werden. Die Einnahmen bestehenden aus dem sogenannten Wohngeld, das bisweilen auch Hausgeld genannt wird. Das sind in der Regel monatlich zu leistende Zahlungen zur Deckung der anfallenden Gemeinschaftskosten. Bei einem Immobilienverkauf übernimmt der Käufer die Verpflichtungen des Verkäufers, diese Zahlungen zu leisten. Wie hoch die sind, ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, auch Gesamtwirtschaftsplan genannt. Es handelt sich um eine Art Finanzplan, der jährlich zu erstellen ist. Dies ist eine Pflicht der Hausverwaltung. Die Grundlage dieser Pflicht ist Paragraf 28 des Wohnungseigentumsgesetzes. Eine abweichende Geltungsdauer ist möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Quellen: rogers-immobilien.de

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